Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (künftig: StBGeBV).
Das Honorar für Steuerberatungen, Jahresabschlüsse und Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGeBV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.
Für die Lohnbuchführung ist eine Beratungsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGeBV vorgesehen.
Bei Einsprüchen und Anträgen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden.
Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.
Wichtiger Hinweis: Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars durch die Steuerersparnis wieder zurück.
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